Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen
Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V.

 

Schöffenamt 2024-2028 - Auswahlverfahren im Schöffenwahlausschuss


Die Bewerbungsfristen für die Schöffenwahl 2023 sind beendet.
Die Vorschlagslisten werden durch den folgenden Schöffenwahlausschuss beschlossen.

 

Die Kommunen haben zur Schöffenwahl bereits im Winter/Frühjahr 2023 aufgerufen. Daraus wurden Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen bzw. Jugendschöffen in mindestens doppelter Anzahl der final zu wählenden Schöffen für die Amts- und Landgerichte erstellt. Die Veröffentlichung der Vorschlagslisten im Internet wird aus Datenschutzgründen nicht vorgenommen (Erlass des Nds. Justizministeriums)

Sie können jedoch meist auf der Website Ihrer Gemeinde-verwaltung / Landkreisverwaltung (Ratsprotokoll) erfahren, wie der voraussichtliche zeitliche Ablauf für den folgenden Schöffenwahlausschuss sein wird, wo Sie durch ihre Vertrauensperson (Beisitzer im Schöffenwahlausschuss) gewählt werden können. Die Sitzungen sind meist nicht öffentlich und finden um den 15. Oktober statt. 

Auf das Archiv der Ratswebseiten wurde die  "Vorschlagsliste zur Wahl des Haupt- und Hilfsschöffen" und die "Wahl des Beisitzers im Schöffenwahlausschuss" in einer Ratssitzungen in der Tagesordnung protokolliert. Die Daten darüber - auch die Namen der Vertrauenspersonen - mussten von den Kommunen zum 01.07. an das Amtsgericht zur Vorbereitung des Schöffenwahlausschuss weitergeben werden.              

Zeitlicher Ablauf und Gremien  - Was steht als nächstes an?

Aus den Vorschlagslisten der Gemeinden und des Landkreises hat der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht oft Hunderte von Schöffen zu wählen. Kein Mitglied des Wahlausschusses kann alle Bewerber kennen. 

Dem 9-köpfigen Wahlausschuss gehören sieben kommunale Vertrauensleute (Beisitzer im Schöffenwahlausschuss, gewählt siehe Ratsprotokoll) an, deren Namen man bei den Kommunen erfragen kann. Jede im Amtsgericht zugehörige Kommune wählt diese vorab je nach Einwohnerzahl. Sie können eines dieser Mitglieder, das Ihr Vertrauen besitzt, auf Ihre Bewerbung aufmerksam machen und um Unterstützung bitten.
Wenn Sie ein Mitglied des Wahlausschusses von der Wichtigkeit ihrer Bewerbung überzeugen, kann dieses die Argumente für Ihre Wahl einbringen. 

Wenn Sie vom Schöffenwahlausschuss Ihres Amtsgerichts gewählt wurden, erhalten Sie als Hauptschöffe von dem Amts- oder Landgericht, bei dem Sie in den nächsten fünf Jahren tätig sein werden, etwa Mitte Dezember 2023 Bescheid über Ihre Wahl zusammen mit den voraussichtlichen Terminen des Jahres 2019. Als Hilfsschöffe erhalten sie keine Termine.

Die Kommune erhält außerdem eine Liste über die nicht-gewählten Personen.

Erwachsenenstrafrecht oder für das Jugendschöffenamt? Haupt- oder Ersatzschöffe?
In ihrer Bewerbung konnten Sie angeben, ob Sie als Schöffe das Amts- oder Landgericht bevorzugen. 
Grundsätzlich werden Sie am Amtsgericht eher festere Termine haben (z.B. alle 4 Wochen),  die Ihnen im Dezember des Vorjahres mitgeteilt wurden. Am Landgericht haben Sie meist mehrere Verhandlungstage, die sich z.B. auf zwei Wochen verteilen. 
Außerdem, ob Sie als Hauptschöffe eher feste Termine mit etwas Vorlaufzeit möchten, oder als Ersatzschöffe manchmal auch recht kurzfristig zum Einsatz kommen können.  

Weitere Infos zu der Mitwirkungen im Strafverfahren finden Sie auf der www.schoeffenwahl2023.de 

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