Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen
Landesverband Niedersachsen/Bremen e.V.

Entschädigung

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Bekommt man für einen Honorarvertrag Verdienstausfall ersetzt?
Eine Entschädigung für Honorarausfall hängt davon ab, ob diese Tätigkeit im Nebenamt ausgeübt oder damit der Lebensunterhalt bestritten wird. Einkünfte aus einem Nebenamt werden nicht ersetzt.

 

Bezahlen die Gerichte die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen für ehrenamtliche Richter?
Gerichte müssen Fortbildungsveranstaltungen dann bezahlen, wenn sie diese selbst durchführen. Kosten für Veranstaltungen, die sich die Schöffen selbst ausgesucht haben,  müssen die Gerichte nicht erstatten.

 

Wird die Entschädigung für Haushaltsführung nur an Personen gezahlt, die als Hausfrau oder -mann über keine weiteren Einkünfte verfügen?
Nach § 17 JVEG kommt es nur darauf an, dass der Schöffe oder die Schöffin a) nicht erwerbstätig  ist oder  nur teilzeitbeschäftigt ist und außerhalb seiner regelmäßigen täglichen Arbeitszeit herangezogen wird und b) einen Haushalt für mehrere Personen (z.B. Kinder, Ehepartner, Lebenspartner) führt.

Ehrenamtliche Richter mit einem Erwerbsersatzeinkommen (Rentner, Pensionäre, Arbeitslosengeldempfänger, usw.) haben keinen Anspruch auf den Ersatz von Nachteilen bei der Haushaltsführung. 


Hat eine teilzeitbeschäftigte Schöffin, deren schwerbehinderter Ehemann zu Hause bleibt, Anspruch auf die Entschädigung für Haushaltsführung?

Voraussetzung für diese Entschädigung ist, dass die Schöffin den Haushalt führt. Als haushaltführendes Familienmitglied wird normalerweise die Person vermutet, die zu Hause bleibt. Wenn die Schöffin teilzeitbeschäftigt ist und ihr Mann zu Hause bleibt, so besteht die Vermutung, dass er den Haushalt führt. Diese Vermutung ist aber widerlegbar. Die Behinderung könnte ein Grund sein, dass er den Haushalt nicht führen kann.


Bekommt eine Schöffin, die während ihrer Sitzungstätigkeit eine Aufsicht für ihr Kind benötigt, die Aufwendungen für einen Babysitter ersetzt?
Aufwendungen für einen Babysitter können als sonstige Aufwendungen ersetzt werden. Es werden alle Aufwendungen ersetzt, die notwendig sind. Bezahlt werden kann dem Babysitter das „übliche“ Entgelt.

Nicht notwendig sind Aufwendungen, die unentgeltlich erbracht werden müssen, etwa weil ein Familienmitglied zu der Leistung rechtlich verpflichtet ist. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Ehemann während des Schöffeneinsatzes zu Hause ist und auf das Kind aufpassen kann.


Gibt es eine Fahrtkostenentschädigung, wenn ein Schöffe mit dem Fahrrad zum Gericht fährt?

Nein.

 

Darf das Arbeitsamt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes eines Schöffen nur das Gehalt zugrunde legen, das vom Arbeitgeber während der Sitzungstätigkeit gezahlt wurde oder muss es die Entschädigung, die das Gericht für Verdienstausfall gezahlt hat, einbeziehen?
Die Entschädigung für Verdienstausfall wird nach dem Brutto-Prinzip gezahlt, d.h. einschließlich der Lohn- bzw. Einkommensteuer und der Sozialabgaben. Die Entschädigung für Verdienstausfall ist also Bestandteil des Einkommens aus nichtselbstständiger Tätigkeit und ist daher in die Berechnung des Arbeitslosengeldes einzubeziehen.