Schöffenamt 2024-2028 - Auswahlverfahren im Schöffenwahlausschuss
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Die Bewerbungsfristen für die Schöffenwahl 2023 sind beendet.
Die Vorschlagslisten werden durch den Rat beschlossen.
Die Kommunen haben zur Schöffenwahl im Winter/Frühjahr 2023 aufgerufen.
Die Gemeindevertretung bzw. der Jugendhilfeausschuss beschließen in der Jahresmitte 2023 jeweils Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffen bzw. Jugendschöffen.
Ob Sie auf die Liste, für die Sie sich beworben haben, gewählt wurden, erfahren Sie, wenn diese Listen für eine Woche ausgehängt bzw. ausgelegt werden. Der Aushang wird in der ortsüblichen Weise (Amtsblatt, Tagespresse o.ä.) bekannt gemacht. Die Veröffentlichung der Vorschlagslisten im Internet wird aus Datenschutzgründen nicht vorgenommen (Erlass des Nds. Justizministeriums).
Sie können meist auf der Website Ihrer Gemeindeverwaltung / Landkreisverwaltung erfahren, wie der voraussichtliche zeitliche Ablauf sein wird.
Hier werden auch die "Vorschlagsliste zur Wahl des Haupt- und Hilfsschöffen" und die "Wahl des Beisitzers im Schöffenwahlausschuss" in einer Ratssitzungen in der Tagesordnung angekündigt und anschließend der Beschluss bekanntgegeben. Die Daten müssen von den Kommunen zum 01.07. an das Amtsgericht zur Vorbereitung des Schöffenwahlausschuss weitergeben werden.
Zeitlicher Ablauf und Gremien - Was steht als nächstes an?
Aus den Vorschlagslisten der Gemeinden und des Landkreises hat der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht oft Hunderte von Schöffen zu wählen. Kein Mitglied des Wahlausschusses kann alle Bewerber kennen.
Dem 9-köpfigen Wahlausschuss gehören sieben kommunale Vertrauensleute (Beisitzer im Schöffenwahlausschuss) an, deren Namen man bei den Kommunen erfragen kann. Jede im Amtsgericht zugehörige Kommune wählt diese vorab je nach Einwohnerzahl. Sie können eines dieser Mitglieder, das Ihr Vertrauen besitzt, auf Ihre Bewerbung aufmerksam machen und um Unterstützung bitten.
Wenn Sie ein Mitglied des Wahlausschusses von der Wichtigkeit ihrer Bewerbung überzeugen, kann dieses die Argumente für Ihre Wahl einbringen.
Wenn Sie vom Schöffenwahlausschuss Ihres Amtsgerichts gewählt wurden, erhalten Sie als Hauptschöffe von dem Amts- oder Landgericht, bei dem Sie in den nächsten fünf Jahren tätig sein werden, etwa Mitte Dezember 2023 Bescheid über Ihre Wahl zusammen mit den voraussichtlichen Terminen des Jahres 2019. Als Hilfsschöffe erhalten sie keine Termine.
Die Kommune erhält außerdem eine Liste über die nicht-gewählten Personen.
Erwachsenenstrafrecht oder für das Jugendschöffenamt? Haupt- oder Ersatzschöffe?
In ihrer Bewerbung konnten Sie angeben, ob Sie als Schöffe das Amts- oder Landgericht bevorzugen.
Grundsätzlich werden Sie am Amtsgericht eher festere Termine haben (z.B. alle 4 Wochen), die Ihnen im Dezember des Vorjahres mitgeteilt wurden. Am Landgericht haben Sie meist mehrere Verhandlungstage, die sich z.B. auf zwei Wochen verteilen.
Außerdem, ob Sie als Hauptschöffe eher feste Termine mit etwas Vorlaufzeit möchten, oder als Ersatzschöffe manchmal auch recht kurzfristig zum Einsatz kommen können.
Weitere Infos zu der Mitwirkungen im Strafverfahren finden Sie auf der www.schoeffenwahl2023.de
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