Schöffenamt 2024-2028 - Bewerbung startet jetzt
Schöffen werden für 5 Jahre gewählt. Die neue Periode startet 2024. Dafür beginnen die Vorbereitungen bereits Ende 2022. Der Runderlass des Landes Niedersachsen hierzu ist am 01.11.2022 erschienen. Auch dieses Jahr haben sich kleine Details geändert und wir möchten Sie an dieser Stelle über den Ablauf der Schöffenwahl informieren.
Beachten Sie bitte ab jetzt die öffentliche Aufrufe ihrer Kommune (Zeitung, Website der Stadt/Gemeinde). An diese müssen Sie ihre Bewerbung richten. Der Schöffenverband kann ihre Bewerbung nicht entgegennehmen! Sie können jedoch bei uns Mitglied werden.
Weitere umfangreiche Infos zu den Anforderungen an das Ehrenamt finden Sie auf www.schoeffenwahl2023.de
Das Bewerbungsformular für Niedersachsen haben wir Ihnen als beschreibbares PDF zum Download bereitgestellt.
Beachten Sie jedoch unbedingt, dass jeder Kommune ihren eigenen Bewerbungsverfahren hat. Manche Städte nutzen ein Online-Formular (beispielsweise die Stadt Hannover) - bitte richten Sie sich nach denen von Ihrer Kommune vorgesehenen Ablauf, deren veröffentlichten Termine und Dokumente.
Zeitlicher Ablauf und Gremien - Was steht als nächstes an?
Bewerben Sie sich jetzt! Wo? Die Kommune nimmt ihre Bewerbung entgegen. Informieren Sie sich auf der Website ihrer Kommune, welche Termine vorgesehen sind.
Entscheiden Sie, ob Sie sich für das Erwachsenenstrafrecht oder für das Jugendschöffenamt bewerben möchten.
Überlegen Sie sich, ob sie an das Landgericht wollen oder das Amtsgericht in der Nähe bevorzugen. Außerdem, ob Sie als Hauptschöffe eher feste Termine mit etwas Vorlaufzeit möchten, oder als Ersatzschöffe manchmal auch recht kurzfristig zum Einsatz kommen können.
Weitere Infos zu der Mitwirkungen im Strafverfahren finden Sie auf der www.schoeffenwahl2023.de
Noch Fragen?
Eventuell gibt es eine Informationsveranstaltung in Ihrer Nähe oder kontaktieren Sie uns per Email.
Schöffenamt 2019-2023
Auf unserer Internetpräsenz erhalten Sie einen Einblick in unsere ehrenamtliche Tätigkeit. Wir vertreten die Meinung des Volkes in der modernen Rechtsprechung und setzen uns aktiv für Ihr Recht ein. Dieses öffentliche Amt ist mit einer hohen Verantwortung verbunden.
Der Landesverband bildet die Interessenvertretung von Schöffinnen und Schöffen und bietet ausserdem Informations- und Weiterbildungsangebote, um die Handlungskompetenz zu unterstützten und eine gleichberechtigte Mitwirkung am Rechtsfindungsprozess zu ermöglichen.
Für Fragen und Mitteilungen kontaktieren Sie uns.
NEUAUFLAGE 2019: Das Handbuch FIT FÜRS SCHÖFFENAMT ... weitere Infos
Neue Satzung
Hier geht es zur neuen Satzung vom 03.11.2021 .... weiter Infos
Unterstützen Sie uns und werden Sie bei uns Mitglied
Mitglied werden können aktive und ehemalige ehrenamtliche Richterinnen und Richter aller Gerichtsbarkeiten sowie Personen, die die Ziele der DVS unterstützen.
Der Bezug der Zeitschrift „Richter ohne Robe" (RohR) (vierteljährlich) ist im Mitgliedsbeitrag von 45€ enthalten.
Jetzt Mitglied werden!
Hier finden Sie den Aufnahmeantrag als PDF-Dokument. Unsere Satzung